Notbetreuung

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

die Johannesschule bietet seit dem 16.03.2020 eine Notbetreuung für Kinder an, deren Erziehungsberechtigte in sogenannten kritischen Infrastrukturen tätig sind. Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung hat mit fachaufsichtlicher Weisung vom 19.03.2020 klargestellt, dass Kinder ab sofort auch dann in die Notbetreuung aufgenommen werden dürfen, wenn allein eine erziehungsberechtigte Person zu einer der folgenden Berufsgruppen zu rechnen ist:

·   Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich und pflegerischen Bereich,
·   Beschäftigte zur Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen,
·   Beschäftigte im Bereich der Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr,
·   Beschäftigte im Vollzugsbereich einschl. Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche.
·   Darüber hinaus ist auch eine Betreuung in besonderen Härtefällen, etwa drohende Kündigung oder erheblicher Verdienstausfall, möglich.
·    Weiterhin auch Beschäftigte in Bereichen, die notwendig sind zur allgemeinen Versorgung der Bevölkerung, wie z.B. der Lebensmittelversorgung (Lebensmittelproduktion, -verarbeitung und -handel).
·    Wenn Sie unsicher sind, sprechen Sie uns gerne unter 05931/885560 an.

Für den Fall, dass Sie berechtigt sind und eine Notbetreuung für Ihr Kind in Anspruch nehmen möchten, sprechen Sie uns gerne unter 05931/885560 an.
Die Notbetreuung findet von 8:00 bis 13:00 statt, eine vorherige Anmeldung unter 05931/885560 ist unbedingt erforderlich.

Sie erreichen uns telefonisch zwischen 8:00 und 14:00 Uhr oder über die Emailadresse [email protected]

Antrag auf Notbetreuung eines Kindes

Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Wesseln
Stellvertretender Schulleiter




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