Schulordnung

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Für das Leben in der Schulgemeinschaft gelten die gleichen Grundsätze menschlichen Zusammenlebens wie außerhalb der Schule. Jeder hat sich so zu verhalten, dass sich alle in der Schule wohlfühlen.

  1. Die Schüler betreten frühestens um 7:30 Uhr das Schulgrundstück, da erst dann Aufsicht geführt wird. Wenn der Unterricht später beginnt, können sich die Schüler der 9./10. Klassen vorher in der Cafeteria aufhalten, alle anderen Schüler in der Pausenhalle. Der Klassenraum darf erst 5 Minuten vor Unterrichtsbeginn betreten werden.
  2. Die Fahrräder werden in die Fahrradständer gestellt. Auf dem Schulhof das Fahrrad schieben.
  3. In den großen Pausen gehen alle Schüler auf den Schulhof. Zusätzlich können die Schüler der 9./10. Klassen die Cafeteria benutzen (die Schüler der 8. Klassen die Pausenhalle). Bei Regen dürfen sich alle Schüler bis zur 8. Klasse in der Pausenhalle aufhalten.
  4. In den kleinen Pausen ist der Aufenthalt in den Klassenräumen sowie im Flurbereich vor der Klasse erlaubt. In den Fachräumen dürfen sich Schüler jedoch grundsätzlich nur in Anwesenheit des Fachlehrers aufhalten. Das Benutzen von eigenen Telefonen ist ausschließlich in den beiden großen Pausen und in der Mittagspause auf dem vorderen Schulhof in dem Bereich vor dem Lehrerzimmer erlaubt.
  5. Das Verlassen des Schulgeländes während der Schulzeit ist verboten. Bei einem Verstoß besteht im Schadensfall kein Versicherungsschutz.
  6. Abfälle und Wertstoffe gehören in die dafür vorgesehenen Behälter. Das Essen mitgebrachter Speisen ist in der Mittagspause nur in der Cafeteria gestattet.
  7. Toiletten sind keine Spiel- bzw. Aufenthaltsräume.
  8. Rauchen und Alkoholtrinken auf dem Schulgelände ist verboten.
  9. Waffen jeglicher Art dürfen nicht mit in die Schule gebracht werden.
  10. Wer das Eigentum der Mitschüler oder der Schule mutwillig beschädigt, muss für den angerichteten Schaden aufkommen.
  11. Bei Unfall- und Haftpflichtschäden ist sofortige Meldung beim aufsichtführenden Lehrer und im Sekretariat erforderlich, da sonst eventuelle Schadenersatzansprüche nicht geltend gemacht werden könne.
  12. Nach Unterrichtsschluss verlassen alle Schüler ihren Klassenraum. Im Unglücksfalle zahlt die Versicherung nur dann, wenn der kürzeste Heimweg gewählt worden ist. Fahrschüler und Schüler der Nachmittagsbetreuung können sich in der Pausenhalle auf- halten.
  13. Fühlt sich ein Schüler ungerecht behandelt, so kann er sich an die Schülersprecher, den Klassenlehrer, den Vertrauenslehrer oder den Schulleiter wenden.
  14. Diese Schulordnung wurde auf der Gesamtkonferenz vom 13.03.1995 verabschiedet, gilt ab dem 01.04.1995 und wurde am 10.07.2012 aktualisiert.
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